Ernergiesparender Neubau

Ernergiesparender Neubau

Grundsätzlich werden an alle beheizten und gekühlten Gebäude aufgrund der Energieeinsparverordnung (EnEV) bauliche und anlagentechnische Anforderungen gestellt. Dies gilt nicht für Ställe, Gewächshäuser und nicht regelmäßig beheizte Gebäude.

Was ist bei der Planung eines Neubaus zu beachten?

Wärmedämmung

Derzeit gilt in Deutschland das Anforderungsniveau der Energieeinsparverordnung (EnEV) in der Novellierung vom 1. Oktober 2009. Danach wird in Abhängigkeit von einem durch die EnEV definierten Referenzhaus der spezifische Transmissionswärmeverlust eines Gebäudes und der Primärenergiebedarf begrenzt.

Bei der Planung eines Neubaus ist ein Wärmebedarfsausweis auszustellen, in dem der Architekt bzw. Sachverständige für Wärmeschutz nachweist, dass die Vorschriften der Energieeinsparverordnung eingehalten sind.

Für ein Niedrigenergiehaus werden strengere Anforderungen als bei einem normalen Neubau gestellt. Hierbei handelt es sich um einen Gebäudestandard der zu erfüllen ist, um z. B. Mittel aus einem Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu erhalten. Die Anforderungen an das Gebäude und die Förderprogramme ändern sich in Abhängigkeit von der jeweiligen Energieeinsparverordnung.

Ein Passivhaus ist ein Gebäude, das aufgrund seiner sehr guten Wärmedämmung ohne Heizung bzw. Kühlung auskommt. Der Energiebedarf für Heizung oder Kühlung wird hier aus "passiven" Energiequellen gedeckt wie z. B. der Sonneneinstrahlung sowie der Abwärme von Personen und technischen Geräten. Der Begriff Passivhaus ist nicht geschützt. Er bezeichnet unverbindlich einen Qualitätsstandard, der sich auf den Verbrauch bezieht. Allgemein geht man bei einem Heizwärmebedarf von weniger als 15 Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr von einem Passivhaus aus.

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) als Kreditgeber für vergünstigte öffentliche Kredite im Bereich des energieeffizienten Bauens unterscheidet unterschiedliche Stufen des KfW-Energieeffizienzhauses (40/55/70). Die höchste Förderstufe bedingt den Nachweis für das Effizienzhaus 40 (Passivhaus).


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