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Beratung zur schulischen Integration von neuzugewanderten und geflüchteten Kindern und Jugendlichen
Hier können Sie sich über die Bildungsberatung von neuzugewanderten und geflüchteten Kindern und Jugendlichen informieren
Von der Meldung bis zur Schulaufnahme an weiterführenden Schulen und Berufskollegs

Das Kommunale Integrationszentrum (KI) unterstützt alle neuzugewanderten und geflüchteten Schülerinnen und Schüler, möglichst schnell eine für sie passende Schule zu finden. Dabei berät es von der Primarstufe bis zur Sekundarstufe II.
Dazu melden die Kommunen dem Kommunalen Integrationszentrum neu zugezogene Schülerinnen und Schüler, die erstmalig im deutschen Schulsystem unterrichtet werden. Diese werden mit ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten zur Erstberatung in das Kommunale Integrationszentrum Gütersloh eingeladen. Hier werden sie von für die Mitarbeit im Kommunalen Integrationszentrum freigestellten Lehrkräften beraten.
Am Ende des Gesprächs wird eine geeignete Schule empfohlen, kontaktiert und gegebenenfalls ein Termin für ein Aufnahmegespräch vermittelt. An die Schule wird ein Erfassungsbogen für das Erstgespräch verschickt. Sobald die Schulaufnahme erfolgt ist, bestätigt die Schule dem KI die Aufnahme. Sollte eine Aufnahme nicht möglich sein, erhält das KI von der Schule eine schriftlich begründete Ablehnung. Diese leitet das KI weiter an die Schulaufsicht, Generalie Integration mit der Bitte um Zuweisung.
Sobald eine Bestätigung zur Schulaufnahme vorliegt, informiert das Kommunale Integrationszentrum die Kommune hierüber.
Durch die enge Zusammenarbeit mit der Abteilung für Gesundheit wird die Untersuchung im Gesundheitsamt, die sogenannte Schuleingangsuntersuchung, für die Erstbeschulung bereits während des Beratungsgesprächs in die Wege geleitet.
Seit Februar 2015 wurden etwa 7.391 Schülerinnen und Schüler durch das Kommunale Integrationszentrum Gütersloh beraten und damit eine schnellstmögliche Beschulung unterstützt. Davon wurden bislang ca. 532 Schülerinnen und Schüler im Jahr 2023 beraten und unterstützt. (Stand 31.07.2023).
Weitere Informationen zum Herunterladen:
- Verfahren zur schulischen Integration im Kreis Gütersloh
Hier können Sie sich über das Verfahren informieren
(PDF-Datei / 295,31 KB)
Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse (Zeugnisanerkennung)

Die Bezirksregierung Köln ist zuständig für die Anerkennung von Abschlüssen bis zum mittleren Schulabschluss, also Hauptschulabschluss und mittlere Reife.

Die Bezirksregierung Düsseldorf ist zuständig für die Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise als deutsche Hochschulreife.