Beratung zur schulischen Integration neu zugewanderter Schüler*innen

Hier können Sie sich über die Schulische Erstberatung für neu zugewanderte schulpflichtige Kinder und Jugendliche informieren.


Von der Meldung bis zur Schulaufnahme


Verfahren zur schulischen Integration

Regelmäßig melden die 13 Kommunen des Kreises Gütersloh dem Kommunalen Integrationszentrum (KI) alle neu zugezogenen Schüler*innen, die erstmalig im deutschen Schulsystem integriert werden sollen und noch nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, um dem hiesigen Regelunterricht folgen zu können. Das KI unterstützt diese Schüler*innen, möglichst schnell in einer passenden Schule starten zu können. Dafür wird ein Kind oder ein Jugendlicher der Sekundarstufe I oder Sekundarstufe II direkt vor Ort im KI beraten. Diese Aufgabe wird von Lehrkräften wahrgenommen, die an das KI abgeordnet wurden. Auf der Grundlage des Beratungsgesprächs wird ein passgenauer Beschulungsvorschlag erstellt, also eine geeignete Schule empfohlen, kontaktiert und gegebenenfalls ein Termin für ein Aufnahmegespräch vermittelt.

Die Schule erhält einen Erfassungsbogen mit relevanten Informationen zu den Schüler*innen zur Durchführung einer Schulanmeldung. Sobald die Schulaufnahme erfolgt ist, bestätigt die Schule dem KI die Aufnahme. Sollte eine Aufnahme nicht möglich sein, erhält das KI von der Schule eine schriftlich begründete Ablehnung. In diesem Fall erfolgt eine direkte Schulplatzzuweisung durch die Schulaufsicht, Generalie Integration. Nach einer erfolgreichen und bestätigten Schulaufnahme informiert das KI die Kommunen und die Beratungstätigkeit ist abgeschlossen.  

Schulanfänger*innen und Grundschüler*innen müssen nicht zur Beratung ins KI kommen. Die Kontaktdaten des Kindes bzw. der Familie erhält eine möglichst wohnortnah gelegene Grundschule, damit sie die Familie zeitnah zu einem Aufnahmegespräch einladen kann. 

Seit Februar 2015 wurden etwa 8013 Schüler*innen und Schüler durch das Kommunale Integrationszentrum Kreis Gütersloh unterstützt und damit eine schnellstmögliche Beschulung ermöglicht (Stand 29.02.2024).


Weitere Informationen zum Herunterladen:

Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse (Zeugnisanerkennung)

Die Bezirksregierung Köln ist zuständig für die Anerkennung von Abschlüssen bis zum mittleren Schulabschluss, also Hauptschulabschluss und mittlere Reife.

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Die Bezirksregierung Düsseldorf ist zuständig für die Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise als deutsche Hochschulreife.

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