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Lebensmittelbelehrungen
Nach den gesetzlichen Vorschriften muss jede Person, die gewerbsmäßig mit bestimmten, unverpackten Lebensmitteln arbeitet, vor Arbeitsaufnahme eine Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz erwerben. Diese Bescheinigung erhalten Sie nach einer Belehrung.
Belehrungen

© Visionär - Fotolia
Die Belehrung können Sie online absolvieren: Online-Lebensmittelbelehrung
Für Personen mit ausländischen Ausweispapieren ist die Vorlage der Meldebescheinigung erforderlich.
Die Kosten betragen 25 €.
Im Einzelfall ist auch eine Belehrung im Kreishaus möglich. Mitzubringen sind:
- Personalausweis bzw. Aufenthaltstitel, ggf. Meldebescheinigung
- Kugelschreiber
- Mund- Nasenschutz
Die Kosten von 25 € sind vor Ort in bar oder mit EC-Karte zu bezahlen.
Bitte planen Sie ca. 1 Stunde ein!
Bei Belehrungen von minderjährigen / geschäftsunfähigen bzw. beschränkt geschäftsfähigen Personen ist Folgendes zu beachten:
Falls Sie als Eltern, Sorgeberechtigte bzw. Betreuer an der Belehrung nicht teilnehmen können, stehen Ihnen als Download ein Merkblatt sowie eine Erklärung zur Verfügung.
Die Erklärung geben Sie bitte der zu belehrenden Person, nach Kenntnisnahme des Merkblattes, unterschrieben mit zum Belehrungstermin.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Kreishaus Gütersloh
Abteilung Gesundheit
Herzebrocker Str. 140
33334 Gütersloh
Telefon: 05241/ 85 1621 oder 85 1620
Email: Lebensmittelbelehrungen@kreis-guetersloh.de
Weitere Infos im WWW: