Wie können Einrichtungen finanzielle Mittel beantragen?

Sozial- und Schuldnerberatungsstellen sowie Einrichtungen der sozialen Infrastruktur können ihren Antrag bei der Abteilung Soziales - gerne über die E-Mailadresse J.Schmitz@kreis-guetersloh.de - einreichen. Fragen richten Sie bitte ebenfalls an die genannte E-Mailadresse. Alternativ werden Ihre Fragen auch unter der Telefonnummer 05241/85-2350 entgegengenommen.

Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sind zum Beispiel:

  • Tafeln
  • Kleiderkammern
  • Sozialkaufhäuser
  • Lebensmittelverteiler
  • Wohnungslosen- und Suchtberatungseinrichtungen
  • Schutzräume für Alkohol und Drogen konsumierende Personen
  • medizinische Versorgungsangebote für Personen ohne festen Wohnsitz oder ohne Krankenversicherungsschutz
  • Erwerbslosenzentren
  • Seniorentreffs
  • Begegnungseinrichtungen und Nachbarschaftsnetzwerke in den Quartieren/Stadtteilen („Stadtteilwohnzimmer“, „Wärmeräume“). 

Die Einrichtungen können Ausgaben – auch rückwirkend – für den gesamten Bewilligungszeitraum (1. Januar 2023 – 31. Dezember 2023) geltend machen.

Akteurinnen und Akteure, welche lokal im Bereich einer Stadt oder Gemeinde agieren, werden gebeten, ihren Antrag direkt bei der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu stellen. Die Ansprechpartner aller Städte und Gemeinden im Kreis Gütersloh finden Sie hier.

Die Antragsdokumente: