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Arbeitsumgebung und Koordination des Kommunalen Integrationsmanagements (KIM NRW) im Kreis Gütersloh
Die koordinierenden Stellen des Kreises Gütersloh koordinieren die Umsetzung der Arbeitsumgebung des Kommunalen Integrationsmanagements NRW (KIM). Sie übernehmen fachaufsichtliche Aufgaben für das Case Management und arbeiten gemeinsam mit den erfahrenen Integrationsakteuren des Kreises Gütersloh an der strategischen Ausrichtung des KIM für den Kreis Gütersloh.

Für die Pilotphase und weitere Umsetzung des Kommunalen Integrationsmanagements im Kreis Gütersloh soll der Fokus auf der bereichs- und rechtskreisübergreifenden inter- und intrakommunalen Zusammenarbeit liegen. Dazu ist eine weitere Optimierung der vorhandenen Strukturen notwendig, die effiziente Abstimmungen und Arbeitsweisen sowie einen optimalen Informationsfluss ermöglicht und dadurch Doppelstrukturen und Überschneidungen vermeidet. In regionalen Fallkonferenzen können Herausforderungen, Probleme und Bedarfe vor Ort besprochen und Lösungen gefunden werden. Die Organisation und Durchführung der regionalen Fallkonferenzen obliegt den jeweiligen Case Manager*innen vor Ort.
In der kreisweiten Arbeitsgruppe der Case Manager*innen des KIMs können identifizierte Problemlagen, Bedarfe und Herausforderungen in der Integrationsarbeit besprochen werden. Diese werden durch die koordinierenden Stellen in die themenspezifischen Arbeitsgruppen getragen, die Lösungsvorschläge in Form von Vorlagen erarbeiten und der Lenkungsgruppe, deren Vorsitz die Kreisdirektorin des Kreises Gütersloh innehat, zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Organisation und Durchführung der kreisweiten Formate (überregionales Netzwerk der Case Manager*innen, Arbeitsgruppe, Lenkungsgruppe) obliegt den koordinierenden Stellen des KIMs. KIM ist neben den thematischen Säulen Bildung und Querschnitt als dritte Säule im Kommunalen Integrationszentrum des Kreises Gütersloh veranlagt.
Durch die Arbeitsumgebung des KIMs sind klare Schnittstellen zwischen der Einzelfallebene und den Verwaltungsstrukturen des Kreises Gütersloh definiert. An den Arbeitsgruppen nehmen fachliche Vertreter*innen der Integrationsarbeit teil. Das Landesförderprogramm KIM ist ein langfristig angelegtes Strukturförderprogramm, das auch im Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen (Teilhabe- und Integrationsgesetz) Berücksichtigung findet.