Finanzkonzept der NWD 2021 bis 2025

Votum für volle Orchesterstärke

Die NWD mit Sitz in Herford gehört seit Jahrzehnten zum hochwertigen Kulturangebot in OWL. Rechtzeitig vor Ablauf des Finanzierungskonzeptes wurden interkommunale Verhandlungen aufgenommen, um der NWD auch über das Jahr 2020 hinaus eine dauerhaft auskömmliche Beitragsstruktur zu sichern. Zur Fortschreibung des Finanzierungskonzepts wurde seitens des Trägervereins eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Deren Ziel war eine Aufrechterhaltung des hochwertigen Konzertangebotes für die Region OWL, eine langfristige und strukturelle Absicherung des notwendigen Finanzierungsbedarfs bis zum Jahr 2025. Ausgangslage für die Arbeitsgruppe waren: Zurückkommen auf die Sollstärke von 78 Planstellen im Orchester, die schon lange nicht mehr erreicht werden konnte.  Zusätzlich soll eine musikpädagogische Stelle geschaffen werden. Eine jährliche Dynamisierung der kommunalen Beiträge von drei Prozent soll sichern, dass nicht gleich wieder eine Unterdeckung entsteht. Die derzeitigen Haushaltsplanungen lassen nur noch 71,5 Planstellen zu. Bis zum Sommer 2020 sollen alle 18 Mitglieder des Trägervereins in ihren politischen Gremien die Abstimmungen über den Entwurf des Finanzkonzepts 2021 - 2025 herbeigeführt haben.

Bei einem Orchester liegt es in der Natur der Sache, dass die Kosten im Wesentlichen von Personalausgaben bestimmt sind. Die Arbeitsgruppe orientierte sich für das Finanzkonzept an der allgemeinen Tarifentwicklung der vergangenen Jahre, die über allen Branchen bei rund 3 Prozent lag (2011-2018). Bei der NWD machen rund 87 Prozent der Ausgaben die tarifgebundenen Personalausgaben aus. Die NWD, eines von drei Landesorchestern in NRW, wird im Wesentlichen vom Land NRW, dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe und dem kommunalen Trägerverein finanziert. Das Land NRW hatte bereits 2018 seine Unterstützung um 10 Prozent erhöht, es gilt als sicher, dass ein Schritt in gleicher Größe 2021 folgt. In dem Entwurf ist die Erhöhung für das Jahr 2021 berücksichtigt: Im dem Jahr würde die Unterstützung durch das Land NRW 3.043.150 Euro betragen, die des Trägervereins 2.955.774 Euro und die des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe 444.196 Euro. Der Kreis Gütersloh trägt somit laut dem Entwurf etwa 3,1 Prozent zum kommunalen Anteil bei beziehungsweise knapp 1,5 Prozent zum Gesamthaushalt.