Fahrerbescheinigung

  • Leistungsbeschreibung

    Fahrer, die im grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr über 3,5 t Gesamtgewicht eingesetzt werden und Staatsangehörige eines Nicht-EU-Staates sind, benötigen eine Fahrerbescheinigung. Die Fahrerbescheinigung ist maximal 5 Jahre gültig.

    Durch diese Fahrerbescheinigung wird bestätigt, dass ein Güterkraftverkehrsunternehmen seine Fahrer rechtmäßig beschäftigt.

    Einen Antrag auf Fahrerbescheinigung kann nur ein Unternehmen mit einer gültigen EG-Lizenz bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Gütersloh stellen.

  • Erforderliche Unterlagen

    1. EG-Lizenz (Gemeinschaftslizenz) des Unternehmens
    2. Arbeitsgenehmigung des Fahrpersonals
    3. Sozialversicherungsnachweis des Fahrpersonals
    4. Aufenthaltsgenehmigung des Fahrpersonals
    5. Pässe des Fahrpersonals
    6. Führerscheine des Fahrpersonals
  • Kosten

    120 €

    Zahlungsart

    Überweisung

    Rechtsgrundlagen

    Verordnung (EWG) Nr. 881/92

  • Weiterführende Informationen

  • BIS-Dokumente


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Zuständige Mitarbeitende