Feinstaubplakette

  • Leistungsbeschreibung

    In ausgewiesene Umweltzonen dürfen nur Fahrzeuge mit einer entsprechenden Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe einfahren.

    Eine Feinstaubplakette kann gegen Vorlage des Fahrzeugscheins bei der Zulassungsstelle des Kreises Gütersloh gekauft werden. Feinstaubplaketten können auch für Fahrzeuge, die außerhalb des Kreises Gütersloh oder im Ausland zugelassen sind, gekauft werden.

    Wenn eine entsprechende Feinstaubplakette für ein Fahrzeug nicht möglich ist, kann eine Ausnahmegenehmigung bei der für die Umweltzone zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.

    Die Plakettenfarbe (Rot, Gelb, Grün) richtet sich nach den technischen Daten des Fahrzeuges, die im Fahrzeugschein aufgeführt sind.

    Folgende Fahrzeuge benötigen keine Feinstaubplakette:

    1. Mobile Maschinen und Geräte (z.B. land- und forstwirtschaftliche Kfz)
    2. Arbeitsmaschinen
    3. Zwei- und dreirädrige Fahrzeuge (z. B. Mofas, Motorräder, Motorroller); dazu gehören auch leichte vierrädrige Fahrzeuge (Quads)
    4. Fahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind (Nachweis durch Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis) , Schwerbehindertenausweis ist bei der Fahrt mitzuführen
    5. Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung "Arzt Notfalleinsatz"
    6. Oldtimer mit H- oder 07-Kennzeichen, sowie im Ausland zugelassene Fahrzeuge, die gleichwertige Anforderungen eines Oldtimers mit H- oder 07-Kennzeichen erfüllen
    7. Fahrzeuge mit Ausfuhr- und Kurzzeit- sowie roten Kennzeichen (für Probe- und Überführungsfahrten)
    8. Fahrzeuge des Schausteller- und Zirkusgewerbes
    9. Handwerker-Fahrzeuge mit entsprechenden Parkausweisen
    10. Ausweichverkehre über Bedarfsumleitungen von Autobahnen
  • Erforderliche Unterlagen

    Fahrzeugschein

  • Voraussetzung

    Für diese Dienstleistung kann vorher online ein Termin reserviert werden.

  • Kosten

    5,80 €

  • Formulare

  • Weiterführende Informationen


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende