Pflege ambulant

  • Leistungsbeschreibung

    Unter ambulanter Pflege ist die Versorgung in eigener Häuslichkeit zu verstehen. Wenn nach Krankheit oder bei Pflegebedürftigkeit längere Zeit oder sogar dauerhaft pflegerische und hauswirtschaftliche Hilfen benötigt werden, können diese entweder durch Angehörige bzw. andere nahe stehende Personen oder durch ambulante Pflegedienste erbracht werden.

    Können die Kosten hierfür nicht aus eigenen finanziellen Mitteln und den Leistungen der Pflegekasse erbracht werden, besteht unter Umständen die Möglichkeit der Kostenübernahme aus Mitteln der Sozialhilfe.

    Bitte informieren Sie sich zu den Voraussetzungen bei der Pflegeberatungsstelle Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

    Weitere Informationen zu diesem und vielen anderen Themen rund um die Pflege bietet außerdem das Pflegeportal des Kreises Gütersloh unter www.pflege-gt.de.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende