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Tablet oder Laptop für den Online-Schulunterricht
Wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen und Ihr Kind derzeit nur am Distanz-Schulunterricht teilnehmen kann, können Sie einen Antrag auf eine Beihilfe für ein digitales Endgerät stellen.
Voraussetzungen:
- Ihr Kind braucht für die Teilnahme am pandemiebedingten Distanz-Schulunterricht ein digitales Endgerät,
- in Ihrem Haushalt ist kein geeignetes digitales Endgerät vorhanden oder Ihr Kind kann es nicht für schulische Zwecke nutzen (z.B. weil Sie das Gerät selbst dauerhaft im Home-Office nutzen) und
- Ihr Kind kann kein Leihgerät von der Schule oder anderen Stellen bekommen.
Antragstellung:
Sie können den Antrag bei uns mit diesem Antragsvordruck stellen:
Antragsvordruck für ein digitales Endgerät + Bescheinigung für die Schule | Download (PDF, 114 KB) |
Dem Antragsformular ist auch eine Bescheinigung für die Schule beigefügt. Lassen Sie sich die Bescheinigung von der Schule für jedes Kind, für das Sie die Beihilfe beantragen, ausfüllen und fügen Sie diese Ihrem Antrag bei.
Die Beihilfe umfasst die Kosten für folgende Geräte:
- Laptop / PC / Tablet
- Zubehör, z.B. Maus oder externe Kamera
- Drucker mit Startpatrone
Der Höchstbetrag für die digitalen Endgeräte, Zubehör und ggf. Drucker beträgt insgesamt 350,00 €.
Die Beihilfe kann nicht gewährt werden für:
- die Kosten des Internetanschlusses oder für WLAN
- zusätzliche Druckerpatronen
- Versicherungen für Leihgeräte.