Weitere Verbesserungen beim Bürgergeld


Für Kundinnen und Kunden der Jobcenter gelten seit dem 1. Juli 2023 neue Regelungen.

Das Bürgergeld hat zum Jahresbeginn 2023 das Arbeitslosengeld II abgelöst. In einem zweiten Schritt gibt es seit dem 1. Juli 2023 neue Erleichterungen und Möglichkeiten der Unterstützung für Menschen mit Anspruch auf Bürgergeld.

So kann Ihr Jobcenter Sie zum Beispiel während einer Aus- oder Weiterbildung finanziell fördern. Zudem haben sich unter anderem die Freibeträge bei Einkommen aus einer Beschäftigung erhöht.

 

Unterstützung für bessere Jobchancen

Eine Ausbildung oder Weiterbildung sind zentral für eine erfolgreiche Stellensuche. Im Zuge der Einführung des Bürgergeldes können Sie dafür Unterstützung, auch finanzielle, durch das Jobcenter erhalten.

 

Aus- und Weiterbildung

Wenn Sie mit Unterstützung des Jobcenters einen Berufsabschluss durch eine Ausbildung oder Umschulung nachholen möchten, ist das bei Bedarf über einen Zeitraum von 3 Jahren möglich. Bislang waren es höchstens 2 Jahre.

Dadurch können besondere Lebensumstände besser berücksichtigt werden, wie etwa die Kinderbetreuung bei Alleinerziehenden.

Wenn Sie eine Weiterbildung machen, die zu einem Berufsabschluss führt, erhalten Sie als Kundin oder Kunde des Jobcenters seit dem 1. Juli 2023 ein Weiterbildungsgeld in Höhe von monatlich 150 Euro.

Zudem können Sie eine Weiterbildungsprämie für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen bekommen. 

Bei Weiterbildungen, die nicht auf einen Berufsabschluss abzielen, erhalten Sie einen Bürgergeldbonus, wenn die Weiterbildung mindestens 8 Wochen dauert. Dieser beträgt 75 Euro pro Monat.

Den Bürgergeldbonus erhalten Sie auch, wenn Sie an bestimmten Maßnahmen für junge Menschen teilnehmen. Dazu gehören zum Beispiel Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen.

Wichtig: Für die neuen Leistungen Weiterbildungsgeld und Bürgergeldbonus müssen Sie keinen Antrag stellen. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, zahlt Ihnen das Jobcenter das Weiterbildungsgeld beziehungsweise den Bürgergeldbonus monatlich nachträglich aus. Mit der Einführung dieser neuen Förderleistungen kann es jedoch in der Übergangszeit bei der Auszahlung zu zeitlichen Verzögerungen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

 

Neue Freibeträge für Einkommen

Beim Einkommen werden seit dem 1. Juli 2023 höhere Freibeträge berücksichtigt.

Junge Menschen behalten das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs und das Einkommen aus einer beruflichen Ausbildung bis zur Minijob-Grenze (derzeit 520 Euro). Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleibt gänzlich unberücksichtigt, wird also nicht auf das Bürgergeld angerechnet.

Außerdem wird seit Juli 2023 das Mutterschaftsgeld nicht mehr als Einkommen angerechnet.

 

Zusammenarbeit mit dem Jobcenter

Wichtigstes Ziel für die Jobcenter ist, dass Sie eine Arbeit finden und dauerhaft finanziell unabhängig sind. Damit das gelingt, ist eine partnerschaftliche und verbindliche Zusammenarbeit mit Ihnen nötig.

 

Kooperationsplan

Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird seit dem 1. Juli 2023 durch einen Kooperationsplan abgelöst. Der Kooperationsplan gibt Ihnen und Ihrer Arbeitsberaterin oder Ihrem Arbeitsberater einen Überblick über das Ziel und die wesentlichen Schritte der Zusammenarbeit. Er ist möglichst konkret, kurz und übersichtlich und ermöglicht daher, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Falls nötig, kann bei der Erstellung oder der Fortschreibung des Kooperationsplans ein Schlichtungsverfahren vor Ort vermitteln.

 

Erreichbarkeit

Zum 1. Juli 2023 wurden die Regelungen zur Ortsabwesenheit durch neue Regelungen zur Erreichbarkeit ersetzt.

 

Ganzheitliche Betreuung

Wenn Ihnen persönliche Probleme (zum Beispiel finanzielle, gesundheitliche oder familiäre Schwierigkeiten) im Wege stehen, um zu arbeiten oder eine Ausbildung aufzunehmen, kann Ihr Jobcenter Ihnen eine ganzheitliche Betreuung anbieten.

 

Bürgergeld: Was schon seit Anfang 2023 gilt

  • Das Bürgergeld hat das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld abgelöst.
  • Die Regelbedarfe wurden erhöht.
  • In den ersten 12 Monaten (Karenzzeit) werden die bisherigen Kosten der Wohnung übernommen, Heizkosten in angemessenem Umfang.
  • Das Vermögen wird im ersten Jahr des Bezugs von Bürgergeld (Karenzzeit) nur berücksichtigt, wenn es erheblich ist.
  • Pflichtverletzungen und Meldeversäumnisse können wieder zu Leistungsminderungen führen.

Tipp: Sie können Bürgergeld online beantragen. Den Online-Antrag und alle Hinweise dazu finden Sie auf unserer Seite Bürgergeld online beantragen.

 

Heizkosten: Bürgergeld für einen Monat

Bis zum 31. Dezember 2023 besteht die Möglichkeit, Bürgergeld für einen Monat zu erhalten, wenn Sie hohe Nachzahlungen bei den Heizkosten oder hohe Ausgaben für Brennstoffe haben.