Betriebserlaubnis (Verlust/Diebstahl)

  • Leistungsbeschreibung

    Bei Verlust oder Diebstahl einer Betriebserlaubnis für Ihr Kleinkraftrad, Mofa, Moped, Leichtkraftrad, Anhänger für Arbeitsmaschinen, Anhänger für Sportzwecke, motorisierten Krankenfahrstuhl, Bootsanhänger, Pferdeanhänger ist ein Ersatzdokument erforderlich.

    1. Wenn die technischen Daten zu dem Fahrzeug bei der Zulassungsstelle des Kreises bereits gespeichert sind, kann ein Ersatzdokument sofort ausgestellt werden.
    2. Wenn die technischen Daten zu dem Fahrzeug nicht gespeichert sind, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Zulassungsstelle zu beantragen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist dann dem Hersteller vorzulegen, der eine Ersatz-Betriebserlaubnis ausstellen kann.

    Wenn der Hersteller nicht mehr existiert oder das Fahrzeug im Eigenbau gefertigt wurde, ist bei der Zulassungsbehörde eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu beantragen und diese einer Prüforganisation vorzulegen. Die Prüforganisation erstellt ein Gutachten nach § 21 StVZO. Mit dem Gutachten der Prüfungsorganisation kann die Zulassungsstelle eine neue Betriebserlaubnis ausstellen.

  • Erforderliche Unterlagen

    1. Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Rechnung, Testament/Erbschein oder Erklärung zum Eigentum s. Downloads)
    2. Personalausweis oder
      Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 12 Monate)
    3. Nachweis über:
      Hersteller
      Fahrgestellnummer (Fahrzeugidentifizierungs-Nr.)
    4. Bei Diebstahl: Eine Ausfertigung der Anzeige bei der Polizei
    5. Bei Verlust: Verlusterklärung vom Fahrzeughalter bzw. demjenigen, der die Betriebserlaubnis verloren hat
  • Voraussetzung

    Für diese Dienstleistung kann vorher online ein Termin reserviert werden.

  • Kosten

    10,20 € Unbedenklichkeitsbescheinigung

    14,10 € - 43,70 € Betriebserlaubnis

    Gebühren der Prüforganisation bzw. des Herstellers

  • Formulare

  • BIS-Dokumente


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Zuständige Mitarbeitende