Fahrerkarte

  • Leistungsbeschreibung

    LKW (mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen) und alle Busse (mehr als neun Sitzplätze) - Neuzulassungen ab 05.08.2004 - sind mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet. Es zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf, erschwert Manipulationen, die zu Lasten der allgemeinen Verkehrssicherheit gehen und erleichtert Kontrollen. Es verhindert, dass Fahrer, die bereits die maximal zulässigen Lenkzeiten erreicht haben, ihren Lkw/Bus tauschen und so augenscheinlich eine 'neue' Fahrt antreten.

    Fahrer dieser Fahrzeuge benötigen eine Fahrerkarte (Kontrollkarte). Die Fahrerkarte ist 5 Jahre gültig.

    Vor Ablauf der Gültigkeit der Fahrerkarte soll eine Verlängerung beantragt werden.
    Bei Verlust oder Beschädigung der Fahrerkarte soll eine Ersatz-Fahrerkarte in der Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh beantragt werden. Der Fahrer darf ohne Fahrerkarte höchstens 15 Werktage ein Fahrzeug mit digitalem Kontrollgerät führen. Die Lenkzeiten sind dann manuell aufzuzeichnen.

    Die Fahrerkarte ist bei der Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh zu beantragen. Sie wird nach zirka einer Woche zugeschickt.

    Firmen benötigen Unternehmens- und Werkstattkarten. Diese Karten werden von der Bezirksregierung Detmold ausgegeben. Anträge können auch online oder telefonisch 0211 837 1920 beim Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW gestellt werden.

     

  • Erforderliche Unterlagen

    1. Personalausweis oder Reisepass
    2. Deutscher EU-Kartenführerschein
    3. 1 aktuelles Lichtbild (biometrisch / entsprechend § 5 Passverordnung – 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung, ohne Bedeckung der Augen)
    4. Bei Ersatzausstellung oder Verlängerung: Die bisherige Fahrerkarte (wenn vorhanden)
  • Kosten

    46,- Euro

    Zahlungsart

    per Rechnung

    Rechtsgrundlagen

    Verordnung (EG) Nr. 2135/98

  • Weiterführende Informationen

  • BIS-Dokumente


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