Das Bildungs- und Teilhabepaket
Für alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene soll Mitmachen möglich sein. Um Familien mit geringem Einkommen zu unterstützen wurden die Bildungs- und Teilhabeleistungen geschaffen.
So bietet das Bildungs- und Teilhabepaket die Möglichkeit der Finanzierung von Schulausflügen und Klassenfahrten, von Nachhilfeunterricht oder auch z. B. von Mitgliedsbeiträgen für den Sportverein.
Beginnend mit dem 1. Februar 2021 wird im Kreis Gütersloh schrittweise die Bildungskarte eingeführt.
Mit einer Neu- oder Weiterbewilligung erhält jedes Kind und jede / jeder Jugendliche die Bildungskarte für den Kreis Gütersloh. Die Abrechnung fast aller Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes erfolgt dann über die Bildungskarte. Für Klassenfahrten und Lernförderung sind noch weitere Informationen notwendig (Bildungs- und Teilhabeleistungen). Nicht über die Karte abgerechnet werden das Schulbedarfspaket und die Schülerbeförderung.
Bei der Bildungskarte handelt es sich um eine Online-Abrechnungslösung. Die Karte wird mit einem virtuellen Guthaben aufgeladen. Zur Inanspruchnahme von Leistungen ist die Karte lediglich bei den verschiedenen Anbietern (Schulen, Kitas, Vereine etc.) vorzulegen.

